Inflationsausgleichsprämie


Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

    Der Podcast ist für alle Arbeitgeber, die sich umfassend, schnell und einfach über die Inflationsausgleichsprämie informieren wollen.

    Fragen und Antworten - der Mandanten PodCast

    Wer kann die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt bekommen? Kann ich als geschäftsführender Gesellschafter auf die Inflationsausgleichsprämie bekommen? Wie sieht hier die Gleichbehandlung und betriebliche Übung aus und was ist im Falle einer Lohn-Pfändung? Fragen über Fragen, die wir in unserem Podcast Special "Inflationsausgleichsprämie "Fragen · Infos · Fakten" für Sie als unser Mandat geklärt haben.

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